Hallo! Da Andrea, Sandra und ich das Video und die MC-Fragen für die 2. Fernlehreeinheit gemacht haben, möchten wir euch hier vorab schon mal die richtigen Antworten unserer Fragen zeigen :-) LG
Können Ehegatt_innen in gegenseitigem Einvernehmen die Treuepflicht aus deren Ehe ausschließen?
Nein, da die Sexualfreiheit zwischen Ehegatten als sittenwidrig gilt.
Nein, die Treuepflicht geht sogar über die rein geschlechtliche Treue hinaus und besteht während der ganzen Ehe.
Nein, weil sich sexuell übertragbare Krankheiten dadurch leichter verbreiten können.
Was bedeutet es für Ehegatt_innen der Beistandspflicht nachzukommen?
Ehepaare sind verpflichtet sich in Krisen und bei Krankheit gegenseitig (psychisch) zu unterstützen sowie der/dem Ehegatt_in auch (physisch) im Alltag und in der Haushaltsführung Hilfestellung zu geben.
Ehegatt_innen haften automatisch für die Schulden des Ehepartners, wenn diese vom verschuldeten Partner nicht beglichen werden können.
Bei Bedarf sind verheiratete Paare auch verpflichtet deren Ehegatt_innen materiell durch Unterhaltszahlungen zu unterstützen.
Herr S. wurde von seiner Frau vor die Türe gesetzt. Welche rechtlichen Aspekte müssen hier berücksichtigt werden?
Dies ist nicht rechtens, weil ein Ehepartner den anderen nicht aus der gemeinsamen Wohnung/ dem gemeinsamen Haus aussperren darf.
Dies ist nicht rechtens, weil dies gesetzlich nicht geregelt ist.
Dies ist nicht rechtens, weil ein gemeinsamer Haushalt auch ein gemeinsames Nützungsrecht beinhaltet.
Können Ehegatt_innen in gegenseitigem Einvernehmen die Treuepflicht aus deren Ehe ausschließen?
Nein, da die Sexualfreiheit zwischen Ehegatten als sittenwidrig gilt.
Nein, die Treuepflicht geht sogar über die rein geschlechtliche Treue hinaus und besteht während der ganzen Ehe.
Nein, weil sich sexuell übertragbare Krankheiten dadurch leichter verbreiten können.
Was bedeutet es für Ehegatt_innen der Beistandspflicht nachzukommen?
Ehepaare sind verpflichtet sich in Krisen und bei Krankheit gegenseitig (psychisch) zu unterstützen sowie der/dem Ehegatt_in auch (physisch) im Alltag und in der Haushaltsführung Hilfestellung zu geben.
Ehegatt_innen haften automatisch für die Schulden des Ehepartners, wenn diese vom verschuldeten Partner nicht beglichen werden können.
Bei Bedarf sind verheiratete Paare auch verpflichtet deren Ehegatt_innen materiell durch Unterhaltszahlungen zu unterstützen.
Herr S. wurde von seiner Frau vor die Türe gesetzt. Welche rechtlichen Aspekte müssen hier berücksichtigt werden?
Dies ist nicht rechtens, weil ein Ehepartner den anderen nicht aus der gemeinsamen Wohnung/ dem gemeinsamen Haus aussperren darf.
Dies ist nicht rechtens, weil dies gesetzlich nicht geregelt ist.
Dies ist nicht rechtens, weil ein gemeinsamer Haushalt auch ein gemeinsames Nützungsrecht beinhaltet.